(prejus) „Wohnraum muss für die 36 Millionen Mieter in Deutschland bezahlbar bleiben“.
Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger hat sich für eine weitere Stärkung des Mieterschutzes ausgesprochen. „36 Millionen Menschen in Deutschland wohnen zur Miete. Wir müssen dafür sorgen, dass Wohnraum für sie bezahlbar bleibt“, sagte der Minister am Mittwoch (9. Dezember 2015) in Stuttgart als Reaktion auf Medienberichte, wonach das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein zweites Mietrechtspaket plant.
Minister Stickelberger wies darauf hin, dass im Sommer dieses Jahres mit der „Mietpreisbremse“ für angespannte Wohnungsmärkte und dem „Bestellerprinzip“ für Maklerkosten hilfreiche Instrumente zum Mieterschutz in Kraft getreten seien. Die Landesregierung hatte 68 baden-württembergische Städte und Gemeinden bestimmt, in denen die Mietpreisbremse seit November Anwendung findet. „Nach meiner festen Überzeugung dürfen wir hier aber nicht stehen bleiben. Was wir brauchen, ist ein zweites Mietrechtspaket, um die Mieter noch stärker vor einseitigen Belastungen und finanzieller Überforderung zu schützen. Überlegungen des Bundesjustizministeriums in diese Richtung unterstütze ich ausdrücklich“, sagte der Minister.
Als Beispiel nannte der Minister die Kosten für Modernisierungen in Mietwohnungen. „Modernisierungen sind sinnvoll, da sie zu mehr Wohnqualität führen können und häufig auch einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Nach geltender Rechtslage kann der Vermieter aber die jährliche Miete um 11% der Modernisierungskosten erhöhen. Diese Mieterhöhung gilt auch dann noch, wenn sich die Modernisierungskosten längst amortisiert haben. Durch Modernisierungen kann es so zu hohen Mietsteigerungen kommen, die den Mieter zur Kündigung und zum Auszug zwingen können“, erläuterte Stickelberger. Um die Modernisierungskosten gerechter zu verteilen, sprach sich der Minister für eine Absenkung der jährlich umlagefähigen Modernisierungskosten aus. Daneben forderte Stickelberger zum Schutz der Mieter vor finanzieller Überforderung auch eine absolute Grenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen. „Eine solche fixe Kappungsgrenze brächte für die Mieter deutlich mehr Sicherheit und Planbarkeit. Sie könnten sich darauf verlassen, dass die Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur bis zu einer klar geregelten Grenze erhöht werden kann“, so der Minister. Daneben sollten nur notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungen umlagefähig sein. „Die heute bestehenden Regelungen laden die Vermieter gerade dazu ein, durch Luxusmodernisierungen die Mietrendite zu optimieren oder Mieter zur Kündigung zu bewegen“, sagte Stickelberger.
Auch bei den Mietspiegeln sieht Minister Stickelberger Handlungsbedarf. Mietspiegel geben eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und informieren so über die durchschnittliche Miete vergleichbarer Wohnungen in der jeweiligen Gemeinde. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die zentrale Berechnungsbasis für die zulässige Mieterhöhung in bereits bestehenden Mietverhältnissen und die maximal zulässige Miete bei Neuabschluss eines Mietvertrags, wenn für die Wohnung die Mietpreisbremse gilt. „Maßgeblich für die Ermittlung der ortsüblichen Miete sind bislang die letzten vier Jahre. Diesen Zeitraum müssen wir deutlich ausweiten, um für die Vergleichsmiete eine breitere Basis zu haben und das Mietniveau in einer Gemeinde realitätsnäher abzubilden. Derzeit haben die exorbitant hohen Mieten in den Großstädten einen überproportionalen Einfluss auf die Vergleichsmiete. Die Einbeziehung von Mieten aus älteren Verträgen in die Vergleichsberechnung wäre ein ungemein wichtiger Beitrag, um die rasant steigenden Mieten gerade in Universitätsstädten und Ballungsgebieten zu bremsen“, so der Minister.
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Quelle: Pressemitteilung Justizministerium BW vom 09.12.2015.