(prejus) Bundesminister Heiko Maas unterstützt Erweiterungsausbau des Bundesamtes für Justiz. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) benötigt dringend weitere Büroräume. Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, nutzte die Gelegenheit, sich bei seinem heutigen Besuch persönlich einen Eindruck von den geplanten Erweiterungsbauten zu verschaffen. Das BfJ ist die zentrale Dienstleistungsbehörde der deutschen Bundesjustiz.
Heiko Maas fragte nach Details zu dem Bauvorhaben und erkundigte sich nach dem Planungsfortschritt. „Dass das BfJ weitere Räume braucht, ist nicht von der Hand zu weisen.“ betonte der Bundesminister. „Das Bundesamt nimmt wichtige Aufgaben sowohl auf nationaler Ebene als auch im internationalen Rechtsverkehr wahr. Nachdem das Aufgabenspektrum des BfJ in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert wurde, hat auch die Zahl der Beschäftigten zugenommen. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind mir ein besonderes Anliegen.“
Zeitplan einhalten:
Das Hauptgebäude auf der Liegenschaft des Auswärtigen Amtes reicht für das BfJ schon seit Jahren nicht mehr aus. Längst sind 350 der mittlerweile rund 1.000 Beschäftigten an zwei weiteren Standorten rechts und links des Rheins untergebracht. Mit der Anmietung zusätzlicher Büros für 130 Beschäftigte wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt, die zurzeit mehrere Möglichkeiten einer Unterbringung prüft.
Zusammen mit Heinz-Josef-Friehe, Präsident des BfJ, besichtigte Heiko Maas jene Teile des Dienstgebäudes an der Adenauerallee, wo die Veränderungen stattfinden werden. Von der Dachterrasse aus nahm der Minister die Flächen in Augenschein, auf denen demnächst zwei Neubauten mit Arbeitsplätzen für 200 Beschäftigte entstehen sollen. „Die Neubauten werden das Raumproblem spürbar entspannen“, ist Maas überzeugt. „Wichtig ist jetzt, dass der Zeitplan für den Bau eingehalten wird.“ Die ersten Vermessungsarbeiten wurden schon durchgeführt.
Bürokapazitäten erschöpft:
Der Spatenstich für die Neubauten ist für Mai 2017 geplant. Die Bauzeit soll zwei Jahre betragen. Bis dahin müssen die Beschäftigten des BfJ weiter zusammenrücken. „Schon jetzt sind keine räumlichen Kapazitäten mehr vorhanden, um neues Personal vernünftig unterzubringen“, erklärte Friehe. Dieses werde aber benötigt, um die ständig wachsenden Aufgaben des BfJ bewältigen zu können. Erst vor wenigen Wochen wurde das BfJ Anerkennungsbehörde für Verbraucherschlichtungsstellen nach dem neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Weitere neue Aufgaben befinden sich in der Vorbereitung.
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– Pressesprecher –
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesamts für Justiz Nr. 007/2016 vom 3. Mai 2016.
Bildquelle: Bundesamt für Justiz.