(prejus) Neue Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten. Glawe: Rahmenbedingungen für das Bauen werden weiter verbessert.
Die neue Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern ist in Kraft getreten. Damit wurde die Landesbauordnung entsprechend der Vereinbarung der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU (Nr. 48) in dieser Legislaturperiode novelliert. „Mit der Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern werden insbesondere die Rahmenbedingungen für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Nutzung erneuerbarer Energien weiter verbessert. Gleichzeitig wird den Belangen von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen stärker Rechnung getragen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Harry Glawe am Montag in Schwerin. „Mit der Gesetzesnovelle wird das Bauordnungsrecht dem Stand der Entwicklung in den Ländern angepasst und gleichzeitig ein Beitrag zur Rechtseinheit geleistet.“
Barrierefreiheit ist von großer Wichtigkeit
Das barrierefreie Bauen bleibt ein wichtiges Anliegen der Landesbauordnung. „Öffentlich zugängliche Gebäude wie Einkaufszentren, Gesundheitseinrichtungen, Bauten für Kultur und Bildung, Verwaltungsgebäude oder Geldinstitute müssen barrierefrei gebaut werden. Diese Erkenntnis ist erfreulicherweise in den vergangenen Jahren bei Neubauten zur Selbstverständlichkeit geworden“, sagte Glawe. Die Landesbauordnung stellt klar, dass sich die Barrierefreiheit bei baulichen Anlagen mit ständigen Benutzern, beispielsweise Schulen und Hochschulen, nicht nur auf den Besucherverkehr, sondern auch den Benutzerverkehr bezieht. So muss beispielsweise jeder Schulneubau so beschaffen sein, dass Schüler diesen unabhängig von einer Mobilitätseinschränkung nutzen können.
Barrierefreiheit privater Eigentümer stärker berücksichtigt
„Im Gebäudebestand der öffentlichen Hand, aber auch privater Eigentümer, ist eine Menge für die Verbesserung der Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für behinderte Menschen getan worden. Diese Entwicklung wollen wir weiter unterstützen“, betonte Glawe. Im Wohnungsneubau finden die Belange von Behinderten nun mehr Berücksichtigung als bisher. Das neue Gesetz verlangt die Herstellung barrierefrei erreichbarer Wohnungen schon bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen. Die vorgeschriebenen barrierefreien Wohnungen können einem Bedürfnis der Praxis folgend zukünftig flexibler über mehrere Geschosse verteilt angeordnet werden.
Nutzung erneuerbarer Energien und Klimaschutz
„Die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Thema der Landesbauordnung“, erklärte Glawe. „Im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der Nutzung erneuerbarer Energien tragen viele neue Regelungen dazu bei, Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung zu erleichtern.“ So sind abstandsflächenrechtliche Privilegierungen von Maßnahmen der Wärmedämmung und von Solaranlagen an bestehenden Gebäuden eingeführt worden. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben diese bei der Berechnung von Abstandsflächen nun außer Betracht.
Weiter ist zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben eine eigenständige Regelung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen worden. Diese erfasst neben den bisher schon als Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung freigestellten Solaranlagen nun auch Kleinwindkraftanlagen. Damit sind Windkraftanlagen bis 10 Meter Höhe außer in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Mischgebieten vom Verfahren frei gestellt.
Verweise auf Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern 2015 ist zu finden im Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums unter www.wm.regierung-mv.de beim Thema Bau/Planen und Bauen/Bauordnungsrecht. Die Bauordnung wurde am 30. Oktober 2015 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 31. Oktober in Kraft getreten.
Quelle: Pressemitteilung WM Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Nr.433/15 vom 16.11.2015.