10 Jahre Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping
Justizminister Eisenreich: „Bundesweites Vorbild für die strafrechtliche Bekämpfung von Doping“
(prejus) Rechtspolitischer Handlungsbedarf durch aktuelle Fälle noch sichtbarer geworden. Die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Doping-Kriminalität wurde am 1.3.2009 ins Leben gerufen. Bei der Pressekonferenz anlässlich des zehnjährigen Bestehens betonte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unsere Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist bundesweites Vorbild für die strafrechtliche Bekämpfung von Doping und Manipulation im Sport – und das zu Recht. Wie erfolgreich die Ermittlungsarbeit unserer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist, zeigt sich eindrucksvoll an den Zahlen: Bis 31. Dezember 2018 hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft gut 1.200 Verurteilungen von Dopingsündern erwirkt. Das ist das Ergebnis großen Einsatzes.“
„Trotz dieser Erfolge sind den Ermittlern im Bereich des Spitzensports oftmals die Hände gebunden“, betont Eisenreich. Gerade in den jüngsten Fällen sei der rechtspolitische Handlungsbedarf noch sichtbarer geworden.
„Wir brauchen eine Kronzeugenregelung. Aussagewillige Sportler laufen nach jetziger Rechtslage Gefahr, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn sie den Ermittlern von irregulären Machenschaften berichten. Wenn potentielle Whistleblower angesichts der aktuellen Schlagzeilen Angst bekommen, werden sie es sich leider zweimal überlegen, ob sie das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung eingehen“, so Eisenreich. Deshalb wolle Bayern dopenden Sportlern mit einer Kronzeugenregelung eine ‚goldene‘ Brücke zurück in die Legalität bauen. „Nur so kann es uns auch langfristig gelingen, an die Schlüsselfiguren und Hintermänner in den Dopingnetzwerken ranzukommen.“ Zudem fordert Eisenreich eine Versuchsstrafbarkeit.
Abschließend bedankt sich Eisenreich bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Schwerpunktstaatsanwaltschaft: „Ihre Arbeit leistet einen entscheidenden Beitrag dafür, den Sport bestmöglich sauber zu halten. Hierfür meinen herzlichen Dank.“
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Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Justiz vom 20. März 2019
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