(lnp) Stiftung vergibt zinslose Darlehen an Straffällige für finanziellen Neuanfang. Justizminister Stickelberger: „Wirtschaftliche Hilfe zur Selbsthilfe ist wichtiger Baustein zum Opferschutz“. Im Jahr 2015 122 Darlehen über insgesamt mehr als 344.000,00 Euro vergeben.
Die beim Justizministerium Baden-Württemberg angesiedelte Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hat auch im vergangenen Jahr verurteilte Straftäter beim Start in ein straffreies Leben durch zinslose Darlehen unterstützt. Insgesamt vergab die Stiftung im Jahr 2015 122 Darlehen in der Gesamthöhe von über 344.000,00 Euro. Forderungen von 737 Gläubigern konnten damit vergleichsweise reguliert werden. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger am Donnerstag (28. Januar 2016) in Stuttgart mit.
„Gerade auch im Interesse der Sicherheit im Lande ist es unsere Verpflichtung, Straffällige bei ihrem Start in ein Leben in Freiheit zu unterstützen. Ohne fremde Hilfe ist es für sie schwierig, im gesellschaftlichen Leben wieder Tritt zu fassen und ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Die zinslosen Darlehen helfen zu verhindern, dass überschuldete Straftäter vor dem Schuldenberg resignieren und im schlimmsten Fall aus wirtschaftlicher Not heraus neue Straftaten begehen. Wirtschaftliche Hilfe zur Selbsthilfe ist damit ein wichtiger Baustein zum Opferschutz“, sagte Justizminister Stickelberger. Er wies darauf hin, dass durch die Darlehen Schmerzensgeldforderungen in aller Regel in voller Höhe erfüllt würden. Damit komme das Geld auch und gerade den Opfern von Straftaten zugute.
Minister Stickelberger dankte dem Resozialisierungsfonds mit seiner Geschäftsführerin Simone Müller und dem früheren Geschäftsführer Horst Zippenfenig, der nach mehr als 13 Jahren als Leiter des operativen Geschäfts im August des vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten war. „Mit Ihrer hervorragenden Arbeit leisten Sie und Ihr ganzes Team einen ungemein wichtigen Beitrag zur Resozialisierung der Straffälligen im Interesse der Allgemeinheit“, sagte der Minister. Er erinnerte daran, dass das Modell bei Gründung der Stiftung durch den früheren Justizminister Dr. Traugott Bender im Jahr 1974 bundesweit einzigartig war. „Mittlerweile haben viele andere Bundesländer ähnlich strukturierte Resozialisierungseinrichtungen ins Leben gerufen. Unser Modell hat sich zu einem wahren Export-Schlager aus Baden-Württemberg entwickelt“, so der Minister.
Weitere Informationen zur Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“:
Die Stiftung „Resozialisierungsfonds“ wurde 1974 beim Justizministerium Baden-Württemberg gegründet. Damals war Dr. Traugott Bender Justizminister. Nach dessen Tod im Jahr 1979 wurde die Stiftung umbenannt, seither heißt sie „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“.
Aufgabe der Stiftung ist die Unterstützung straffällig gewordener Menschen aus Baden-Württemberg bei der Schuldenregulierung. Die zinslosen Darlehen aus dem Fonds sind ausschließlich für die Schuldentilgung und Schadenswiedergutmachung bestimmt. Das Geld wird direkt an die Gläubiger ausgezahlt, die Schuldner müssen es über einen Zeitraum von fünf Jahren in monatlichen Raten zurückerstatten. Die Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe oder einer Schuldnerberatung ist Voraussetzung für die Darlehensgewährung. Der Höchstbetrag liegt bei 11.000,00 Euro.
Seit der Gründung der Stiftung wurden knapp 4.600 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über 24 Mio. Euro ausgezahlt. Dadurch konnten Forderungen von über 26.000 Gläubigern in Höhe von insgesamt über 105 Mio. Euro vergleichsweise abgelöst werden.
Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums BW vom 28. Januar 2016.