image
13 April

(prejus) Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip zulässig. Der Kläger war als Gruppenleiter im Bereich IT bei der Beklagten tätig. Zum Personalabbau von 1.600 der rund 9.100 Vollzeitarbeitsplätze gab es ein sog. „Offenes Abfindungsprogramm“. In diesem hieß es u. a.: „c. Es wird eine externe Koordinationsstelle … eingerichtet. Der Mitarbeiter sendet seine verbindliche Erklärung zur Teilnahme am […]

Weiterlesen...