(prejus) Finanzgericht Münster: Elterngeld mindert abzugsfähige außergewöhnliche Belastung. Unterhaltsleistungen können als sog. außergewöhnliche Belastung zu einer Steuerermäßigung führen. Dabei ist nach der gesetzlichen Regelung der steuerlich abzugsfähige Betrag um eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person zu mindern. Zu solchen eigenen Einkünften gehört auch das gesamte Elterngeld, das die unterstützte Person bezieht, wie der 3. […]
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