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07 Februar

(prejus) Landeshauptstadt Dresden muss Oberstufenschüler auch Beförderungskosten für Schulwege unter 35 Km erstatten. Eine in der Landeshauptstadt Dresden geltende Regelung, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Die Stadt muss deshalb den Eltern eines die 11. Klasse eines Dresdner Gymnasiums besuchenden Schülers die Fahrtkosten für seinen 7,6 km langen […]

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