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16 März

(prejus) Finanzgericht Köln: Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Dies hat der 14. Senat mit seinem Urteil vom 13.01.2016 (14 K 1861/15) entschieden. Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die […]

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