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17 November

(prejus) Ein unbegleiteter Minderjähriger hat einen Anspruch darauf, dass über seinen Asylantrag  in dem Staat entschieden wird, der nach den Dublin-Bestimmungen für ihn zuständig ist. Insoweit sind die Bestimmungen der Dublin-Verordnungen individualschützend. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 16.11.2015 entschieden. Der Entscheidung lag der Fall eines irakischen Staatsangehörigen zugrunde, der Anfang 2010 als Minderjähriger in […]

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