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19 November

(prejus) Keine versorgungsrechtliche Besserstellung von Beamten mit langen Vordienstzeiten außerhalb eines Beamtenverhältnisses gegenüber „Nur-Beamten“. Außerhalb des Beamtenverhältnisses verbrachte Arbeitsjahre dürfen dann nicht zugunsten des Beamten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn die aus diesen Arbeitsverhältnissen erworbenen und gezahlten Altersversorgungsansprüche zusammen mit der Pension höher sind als die Pension, die der Beamte erhielte, wenn er von Anfang […]

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