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26 November

(prejus) Kostenerstattungsansprüche aus einem Verfahren vor den Kirchengerichten können grundsätzlich vor den staatlichen Gerichten eingeklagt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Beklagte, ein evangelischer Pfarrer, beantragte vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche im Rheinland gegen die Klägerin, eine evangelische Kirchengemeinde, den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das kirchliche Verwaltungsgericht lehnte den […]

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