image
18 Dezember

(prejus) Kommt es für die Berechnung von Gebühren für Kindertagesstätten auf die Höhe des von den Eltern erzielten Einkommens i.S.d. Sozialhilferechts (§ 82 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch – SGB XII) an, so gehört zu diesem Einkommen auch der als öffentlich-rechtliches Darlehen gewährte Teil der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies hat das […]

Weiterlesen...