(prejus) Landeshauptstadt Dresden muss Oberstufenschüler auch Beförderungskosten für Schulwege unter 35 Km erstatten. Eine in der Landeshauptstadt Dresden geltende Regelung, dass Oberstufenschülern lediglich bei Schulwegen über 35 km Beförderungskosten erstattet werden, ist rechtswidrig. Die Stadt muss deshalb den Eltern eines die 11. Klasse eines Dresdner Gymnasiums besuchenden Schülers die Fahrtkosten für seinen 7,6 km langen […]
Weiterlesen...(prejus) Erzwingen und Ändern eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses durch den Stadtrat. Der Stadtrat kann Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses im Einzelfall erzwingen oder ändern, sofern das gesetzliche Beschlussrecht des Ausschusses dadurch nicht substantiell ausgehöhlt wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger, der Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Dresden, begehrt die Feststellung, dass er durch zwei […]
Weiterlesen...(prejus) Die heutige Versammlung des PEGIDA e. V. muss als stationäre Veranstaltung am Dresdner Königsufer gegenüber der historischen Altstadt stattfinden. Das Verwaltungsgericht Dresden hat diese Auflage der Landeshauptstadt Dresden mit Beschluss vom 21. Dezember 2015 (Az. 6 L 1361/15) bestätigt. Die Entscheidung wurde gerade an die Beteiligten übermittelt. Die Richter führen in ihrer Entscheidung aus, […]
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