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17 November

(prejus) Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg. Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat insgesamt elf Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Sächsischen Besoldungsgesetzes sowie gegen hierzu ergangene verwaltungsgerichtliche Urteile nicht zur Entscheidung angenommen. Nach dem neuen sächsischen Besoldungsrecht wird das Grundgehalt der A-Besoldung anhand der tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung bemessen; […]

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