(prejus) Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der „Kieler Woche“, sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. Mit Urteilen vom gestrigen Tag wies der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Klagen der GEMA gegen die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt rund 800.000,00 Euro […]
Weiterlesen...