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28 Oktober

(prejus) Bis zum Jahresende müssen etwa 1,1 Millionen Unternehmen ihren Jahresabschluss offengelegt haben. Grundsätzlich ist der Jahresabschluss in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. Bestimmte Unternehmen, insbesondere Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG), sind verpflichtet, regelmäßig ihre Jahresabschlüsse offenzulegen. Grundlage für die Offenlegungspflicht sind EU-rechtliche […]

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