image
13 Januar

(prejus) Bundesgerichtshof zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen. Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Damit bleibt es bei dem auf Klage zweier […]

Weiterlesen...