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12 Dezember

(prejus) Die Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) darf nicht unterschiedslos alle E-Scooter von der Beförderung in den Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs ausschließen. Sie benachteiligt damit in unzulässiger Weise Menschen mit Behinderung. Mit Urteil vom heutigen Tag untersagte der 1. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes es der KVG, Allgemeine Beförderungsbedingungen zu verwenden, die E-Scooter von der Beförderung in den […]

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