(prejus) Loveparade-Strafverfahren: sofortige Beschwerde gegen Nichteröffnungsbeschluss. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am 05.04.2016 bei dem Landgericht Duisburg sofortige Beschwerde gegen den auf den 30.03.2016 datierenden Nichteröffnungsbeschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg eingelegt. Mit diesem hat die Kammer die Eröffnung des Loveparade Strafverfahrens abgelehnt. Der nach der Geschäftsverteilung zuständige 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts wird mit […]
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