(prejus) Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute entschieden, dass die in Art. 4 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) aufgenommene Drei-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zu den Bezirksversammlungen verfassungsgemäß ist. Der Beschwerdeführer des Verfahrens hatte sich für die ÖDP auf der Bezirksliste für die Wahl zu der Bezirksversammlung Bergedorf auf Listenplatz […]
Weiterlesen...