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09 Dezember

(prejus) Die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule nach baden-württembergischem Landesrecht darf nicht mit dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall verliehen werden, dass die Voraussetzungen für die Verleihung künftig wegfallen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Klägerin betreibt in Böblingen ein Kaufmännisches Berufskolleg, das als Ersatzschule genehmigt ist. Sie beantragte, ihrem Berufskolleg die […]

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