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17 Februar

(prejus) Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei entsprechendem Vortrag näher aufgeklärt werden. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Eintragung einer spanischen Schnellverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung in das Bundeszentralregister richtete. Der Beschwerdeführer ist […]

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