image
18 Juni

(prejus) Der u. a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung im südafrikanischen Recht, nach der bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe die Ehefrau der Mutter mit der Geburt kraft Gesetzes zweiter Elternteil (sog. Co-Mutter) des Kindes wird, in Deutschland anzuerkennen ist. Die Beteiligte zu 1, die die deutsche und südafrikanische Staatsbürgerschaft […]

Weiterlesen...