image
19 November

(prejus) Die Rückabwicklung der Pensionskürzung nach Versorgungsausgleich ist auch dann ausgeschlossen, wenn der geschiedene Ehegatte unbekannt verstorben ist. Verstirbt der geschiedene Ehegatte eines Beamten oder Soldaten, ohne eine eigene Rente bezogen zu haben, so kann die Kürzung der Versorgungsbezüge bei dem Beamten oder Soldaten erst ab der Stellung eines Antrags aufgehoben werden. Eine Rückabwicklung der […]

Weiterlesen...