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10 Dezember

(prejus) Bei Beamten kann eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Erkrankung bereits in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung gelistet war. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Bei dem Kläger handelt es sich um einen im Ruhestand befindlichen ehemaligen Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt. In den 1990er-Jahren beaufsichtigte er über […]

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