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15 Dezember

(prejus) Absprachen mit der Politik begründen keinen Vertrauensschutz – Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Bundessozialgericht entscheidet ähnlichen Fall am Mittwoch S 143 KR 1920/12 (Urteil vom 9. Juli 2015): Eine Zeitarbeitsfirma muss 25.000,00 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu […]

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