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16 Juli

(prejus) Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob eine auf § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB* gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB** unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt. Sachverhalt: Die Klägerin, eine katholische Kirchengemeinde, hatte der Beklagten seit dem Jahr […]

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