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09 Dezember

(prejus) Befreiung für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung eines Verheirateten ist zulässig. Mit Urteil vom 30. September 2015 hat der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit ist. Diese Befreiung […]

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