(prejus) Verwaltungsgericht Münster: Weitere starke Zunahme der Asylverfahren. Beim Verwaltungsgericht Münster hat sich die Zahl der neu eingegangenen Asylverfahren im Jahr 2015 erneut stark erhöht. Während schon 2014 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von über 50 % zu verzeichnen war (siehe Pressemitteilung vom 11.02.2015), erhöhte sich die Zahl der Neueingänge aus diesem Bereich im vergangenen Jahr gegenüber 2014 nochmals um knapp 46 % (von 1.674 auf 2.444 Klagen und Eilanträge).
Das Verwaltungsgericht Münster hat auf diese Entwicklung mit verschiedenen organisatorischen Maßnahmen reagiert: Zum 1. März 2015 hat das Präsidium des Gerichts die Verfahren nach der sogenannten Dublin-III-Verordnung der Europäischen Union – in denen es nicht um die Flüchtlings- oder Asylanerkennung der Betroffenen geht, sondern um die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens – auf drei Kammern konzentriert. Um auch der gestiegenen Zahl der Verfahren von Asylsuchenden aus dem Westbalkan Herr zu werden, wurde zum 1. April 2015 eine spezielle Kammer gebildet, in der drei Richterinnen und Richter des Gerichts – freiwillig – ausschließlich Verfahren von Flüchtlingen aus dem Kosovo bearbeitet haben. Zudem wurden zum 1. Mai 2015 die Asylverfahren von Flüchtlingen aus Serbien auf drei Kammern verteilt.
Unter anderem durch diese Maßnahmen und den hohen Einsatz der Beschäftigten gelang es dem Gericht, trotz der gestiegenen Zahl der Neueingänge den Bestand der insgesamt anhängigen Verfahren zum Jahresende im Vergleich zu Ende 2014 zu senken. Trotz der vielen Neueingänge konnte auch die Dauer der Verfahren insgesamt konstant gehalten werden. Hier sind im Vergleich zu den Vorjahren nur leichte statistische Veränderungen zu verzeichnen. In den Asylverfahren liegt die Verfahrensdauer darunter. So betrug im zweiten Halbjahr 2015 die durchschnittliche Verfahrensdauer in den für eine zügige Entscheidung in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit wichtigen Eilverfahren 0,7 Monate.
Für das Jahr 2016 erwartet der Präsident des Verwaltungsgerichts Münster, Manfred Koopmann, einen weiteren, noch stärkeren Anstieg der Neueingänge im Bereich der Asylverfahren. Darauf deuteten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgelegte Zahlen über dort noch anhängige Asylanträge und über eine Vielzahl noch nicht als formales Asylverfahren registrierte Fälle hin. Hierfür sieht sich das Gericht jedoch nicht zuletzt wegen der durch den Landtag und die Landesregierung ermöglichten Einstellung von drei Richtern und vier Beschäftigten im Unterstützungsbereich gut gerüstet, zumal das vom Landtag insgesamt für die sieben Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen bewilligte Kontingent von 98 zusätzlichen Stellen (59 Richter Stellen und 39 Stellen im Unterstützungsbereich) mit Blick auf die dynamische Eingangsentwicklung noch nicht voll ausgeschöpft ist. Zu dieser Dy namik gehören der weiter andauernde, schnelle Prozess der Änderung der in der Asylrechtsprechung anzuwendenden nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen ebenso wie die Änderungen in der Ablauf und Aufbauorganisation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Um dieser Dynamik Rechnung zu tragen, sind auch im Verwaltungsgericht Münster Asylansprechpartner bestellt, die intern wie extern im Kontakt mit den Ansprechpartnern an den anderen Verwaltungsgerichten den Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen zum Ablauf der Asylverfahren und zur Rechtsprechung besonders fördern.
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Quelle: Presseerklärung weiterer NRW-Justizeinrichtungen vom 12.02.2016.