(prejus) Bayerns Justizminister Bausback: „Schutzlücken und Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht beseitigen. Straftatbestand der sexuellen Belästigung dringend erforderlich“.
Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Es ist dringend an der Zeit, die bestehenden Schutzlücken und Wertungswidersprüche im Sexualstrafrecht zu beseitigen. Der Entwurf des Bundesjustizministers ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Mehr aber leider auch nicht! Er schöpft den Handlungsbedarf bei Weitem nicht aus. Wir brauchen weitergehende Verbesserungen des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung!“
Schutzlücken sieht der bayerische Justizminister vor allem bei sexuellen Belästigungen körperlicher Art: „Übergriffe, wie der flüchtige Griff an das Gesäß oder den Busen, stellen für die Opfer einen gravierenden Eingriff in ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dar. Dies muss sich auch im Strafgesetzbuch widerspiegeln.“ Der Entwurf des Bundesjustizministers bewirke insoweit aber keine nachhaltige Verbesserung. „Ein eigenständiger Straftatbestand der sexuellen Belästigung ist dringend erforderlich. Die unzureichende Bewältigung der Problematik des sog. „Begrapschens“ mit den Mitteln des Beleidigungstatbestandes muss endlich ein Ende haben“, fordert Bausback.
Mit Blick auf die Ereignisse in Köln sieht Bausback weiteren Handlungsbedarf auch bei sexuellen Übergriffen, die aus Gruppen heraus oder durch Gruppen begangen werden. „Solche Taten müssen angemessen erfasst und geahndet werden können. Das geltende Sexualstrafrecht orientiert sich aber bislang weitgehend am Einzeltäter. Es blendet aus, dass sowohl die Übermacht einer Personenmehrheit als auch die „Gruppendynamik“ die Lage für das Opfer deutlich verschlechtern“, erläutert Bausback. „Wir sollten deshalb über eine Regelung nachdenken, die derartigem Unrecht spezifisch Rechnung trägt.“
Weiter lehnt Bausback die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vorgesehene Streichung des besonders schweren Falls bei einer Nötigung zu sexuellen Handlungen klar ab. „Damit würden neue Schutzlücken geschaffen. Und das gerade für den Bereich der Straftaten im Internet“, so der bayerische Justizminister. „Dort passiert es leider viel zu häufig, dass Opfern mit der Veröffentlichung kompromittierender Bilder gedroht wird, wenn sie nicht sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Das Strafrecht muss weiterhin eine klare und scharfe Antwort auf derartige Taten haben!“
Bausback abschließend: „Das durch unsere Verfassung garantierte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss effektiv geschützt werden – und zwar ohne „wenn und aber“! Wir sollten uns deshalb auch der Möglichkeit einer sogenannten „Nein-heißt-Nein-Lösung“ gegenüber aufgeschlossen zeigen. Hier müssen wir einen praktikablen Weg finden, mit dem wir zu einem wirksamen Opferschutz kommen!“
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München
Tel.: 089/5597-31 11, Fax: 089/5597-23 32
E-Mail: presse@stmj.bayern.de, Internet: www.justiz.bayern.de
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium der Justiz Nr. 61/16 vom 13. Mai 2016.