(prejus) Das Bundeskabinett hat heute dem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts zugestimmt. Monika Grütters erklärte: „Mit der Novellierung des Kulturgutschutzes setzen wir eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode um. Die barbarischen Zerstörungen und Plünderungen des kulturellen Erbes der Menschheit in Syrien und Irak, aber auch in anderen Krisengebieten, fordern gemeinsames Vorgehen gegen Raubgrabungen und illegalen Handel. Diese dienen zunehmend auch der Finanzierung ausländischer Terrororganisationen. Durch klare Regeln zu Ein- und Ausfuhr und bei An- und Verkauf von Kulturgut leistet Deutschland seinen internationalen Beitrag zum Schutz des Weltkulturerbes.“
Monika Grütters weiter: „Der Gesetzentwurf dient dem verbesserten Schutz ausländischen Kulturgutes vor unrechtmäßiger Einfuhr nach Deutschland und einer effektiveren Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturguts. Bislang hing Deutschland der europäischen Entwicklung weit hinterher: Seit 23 Jahren ist es gute EU-weite – und damit auch für Deutschland – verpflichtende Praxis, Ausfuhrgenehmigungen für bestimmte Kulturgüter ins außereuropäische Ausland einzuholen. In fast allen anderen EU-Ländern gilt dies längst auch für den EU-Binnenmarkt. Deutschland führt das als eines der letzten EU-Länder jetzt auch ein, mit großzügigen Detailregelungen für den Kunsthandel.“
„Behutsam angepasst werden auch die geltenden Regeln zum Schutz national wertvollen Kulturguts.
Hier reden wir über gesetzliche Regelungen, die seit 1955 gelten und die allgemein akzeptiert sind“, betonte Monika Grütters. „Vielen ist das in Vergessenheit geraten – wahrscheinlich, weil es seit 60 Jahren fast ausschließlich konfliktfrei funktioniert hat. Die Klärung dessen, was im
Einzelfall als ‚national wertvoll‘ gilt, darüber befinden auch weiterhin Sachverständige, zu denen zum Beispiel Museen, der Kunsthandel und auch Sammler gehören. Als Kulturstaatsministerin stehe ich in der Verantwortung, den quantitativ zwar geringen, qualitativ aber umso bedeutenderen Teil unseres nationalen kulturellen Erbes, der für unsere Identität emblematisch ist, vor Abwanderung ins Ausland zu schützen – so, wie es alle Länder weltweit tun und wie es auch hier das Grundgesetz will und fordert.“
Den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf hat ein umfangreiches Anhörungsverfahren begleitet: Im Herbst 2014 wurden eine schriftliche und im April 2015 eine mündliche Anhörung von Fachkreisen, Verbänden, Wissenschaft und Kirchen durch die BKM durchgeführt. Mit Online-Stellung des Gesetzentwurfs am 15. September 2015 wurde Ländern und über 100 Verbänden erneut die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Zahlreiche Anregungen sind daraus in den Gesetzentwurf eingeflossen oder wurden konkretisiert wie zum Beispiel die ausdrückliche Zustimmung lebender Künstler zur möglichen Eintragung ihrer Werke als „national wertvoll“. Die EU-Alters- und Wertgrenzen für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen wurden für die deutschen Binnenmarktregeln deutlich angehoben, meist sogar verdoppelt.
Den Gesetzentwurf finden Sie unter: www.kulturstaatsministerin.de
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Quelle: Mitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 04.11.2015.