Das OLG Hamm informiert über Corona
Die dynamischen Entwicklungen im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus bedeuten für das Oberlandesgericht Hamm wie auch für die Justiz in Nordrhein-Westfalen insgesamt eine große Herausforderung. Deshalb hat das Ministerium der Justiz in enger Abstimmung mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm wie auch den weiteren Behördenleiterinnen und Behördenleitern der Mittelbehörden wichtige Entscheidungen getroffen. Diese zielen darauf ab, die rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr aufrechtzuerhalten.
Dies bedeutet für das Oberlandesgericht Hamm
Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Das Gerichtsgebäude ist nur bei dringenden Anliegen, wie etwa die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen. Die Gerichtskantine dient bis auf Weiteres nicht mehr dem Aufenthalt von Personen und dem Verzehr von Speisen und Getränken; dies gilt auch für den Bistro-Bereich vor der Kantine. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post oder Telefax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Von persönlichen Vorsprachen soll nach Möglichkeit abgesehen werden.
Gerichtsverhandlungen bleiben dort, wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiterhin öffentlich. Keinen Zutritt erhalten allerdings Besucher, die
• Symptome einer Corona Erkrankung zeigen oder
• innerhalb der letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten oder
• sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert Koch- Instituts aufgehalten haben.
Nach den örtlichen Verhältnissen kann die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer beschränkt werden, um eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich zu reduzieren.
Gerichtstermine in Ermessen des Richters
Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die jeweils zuständigen Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit. Im Interesse einer effektiven Virusbekämpfung ist in vielen Fällen mit der Aufhebung eines nicht notwendigen Termins und seiner Vertagung zu rechnen. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall. Sie wird den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt. Informationen zu konkreten Terminen können auch der Rubrik „Sitzungstermine“ der Webseite des Oberlandesgerichts entnommen werden.
Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist äußerst dynamisch. Bei einer neuen Sachlage wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet.
Quelle: Pressemitteilung OLG Hamm vom 18.03.2020
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Redaktions-Hinweis: Scheidungs- und Trennungsberatung trotz Corona vom Fachanwalt für Familienrecht von zu Hause aus.