(prejus) Prof. Dr. Ulrich Koch neuer Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht. Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch mit Wirkung vom 1. Februar 2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt.
Prof. Dr. Koch, geboren 1959 in Göttingen, wurde nach Studium und Vorbereitungsdienst promoviert. Im Februar
1991 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein ein, ehe er von Oktober 1993 bis August 1994 an das Bundesarbeitsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet wurde. Nach seiner Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht wurde er im September 1993 an das Arbeitsgericht Stralsund versetzt, das er ab Oktober 1994 als Direktor leitete. Im September 1997 erfolgte seine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Vizepräsidenten er im März 2001 berufen wurde.
Ab Januar 2004 war er als Referatsleiter im Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätig. Herr Prof. Dr. Koch kam im Juni 2005 zum Bundesarbeitsgericht und wurde dem Siebten Senat und ab September 2009 dem Ersten Senat zugeteilt, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Mai 2014 ist. Im Juli 2010 hat ihm die Universität
Göttingen eine Honorarprofessur verliehen.
Herr Prof. Dr. Koch wird den Vorsitz des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts übernehmen. Der Zweite Senat ist insbesondere zuständig für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung sowie daran anschließende Abfindungs- und Weiterbeschäftigungsansprüche.
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Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht Nr. Nr. 6/15 vom 29. Januar 2016.