image
27 Oktober

(Prejus) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am Dienstag, 24. November 2015, 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe über eine Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob einem Kind gegen seinen vermuteten leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater ein Anspruch auf sogenannte rechtsfolgenlose Abstammungsklärung eingeräumt werden muss. Zur Klärung der leiblichen Abstammung gewährt das […]

Weiterlesen...