(prejus) Kabinett schafft rechtliche Grundlage für Umstellung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher auf Hochschulstudium. Justizminister Stickelberger: „Echte Qualitätsoffensive und Bekenntnis zur hoheitlich organisierten Zwangsvollstreckung“. Bundesweit einmaliger Studiengang startet im September.
Der neue, bundesweit einmalige Studiengang für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg nimmt konkrete Formen an. Durch eine entsprechende Verordnung hat das Kabinett am Dienstag (23. Februar 2016) die rechtliche Grundlage für die Umstellung der Ausbildung geschaffen. Im September 2016 wird das dreijährige Bachelorstudium mit 34 Studienplätzen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen starten.
„Mit dem neuen Studiengang bekennen wir uns zu der hoheitlich organisierten Zwangsvollstreckung und reagieren zugleich mit einer echten Qualitätsoffensive auf die die Herausforderungen immer komplexerer Vollstreckungsbedingungen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. Er wies auf neue gesetzliche Befugnisse durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung und das Mietrechtsänderungsgesetz hin, durch die der Gerichtsvollzieher zum zentralen Ermittlungsorgan im Zwangsvollstreckungsverfahren geworden sei. „Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind zudem nicht nur den Interessen des Gläubigers, sondern auch dem Schuldnerschutz verpflichtet und müssen einen verantwortungsbewussten Umgang mit sensiblen Daten gewährleisten. Letztlich ist der moderne Gerichtsvollzieher ein interdisziplinärer Experte: Er muss die rechtlichen Grundlagen und seine verfahrensrechtlichen Befugnisse genau kennen, er braucht ein schnelles Verständnis für die wirtschaftliche Gesamtsituation des Schuldners und sein Amt erfordert Verhandlungsgeschick und psychologisches Einfühlungsvermögen“, erläuterte Stickelberger.
In dem dreijährigen Studium sollen nicht nur die elementaren rechtlichen Grundlagen etwa aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie Kostenrecht vermittelt werden. „Unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher werden hier auch das notwendige betriebswirtschaftliche Know-How erlernen, um ihr eigenes Büro mit qualifiziertem Personal und entsprechender Betriebsausstattung erfolgreich managen zu können“, erläuterte der Minister. Den Studierenden sollen zudem Grundzüge psychologischer Schlüsselkompetenzen im Bereich Kommunikation, Rhetorik und Gesprächsführung vermittelt werden. Ferner werden sie für den adäquaten Umgang mit Konflikten und Extremsituationen grundlegende Kenntnisse der Eigensicherung (z. B. in einem Selbstverteidigungskurs) erwerben. Um eine enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu sichern und die Studierenden optimal auf ihre berufliche Tätigkeit vorzubereiten, ist außerdem eine einjährige, auf die theoretischen Inhalte präzise abgestimmte Praxisphase vorgesehen. Dort haben die angehenden Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher die Gelegenheit, aus erster Hand den praktischen Arbeitsalltag in einem Gerichtsvollzieherbüro und in einem Gericht kennenzulernen.
Weitere Informationen:
Der neue Studiengang wird im September dieses Jahres mit 34 Studienplätzen starten. Zulassungsvoraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung, also im Regelfall Abitur oder Fachhochschulreife. Das Bewerbungsverfahren für dieses Jahr ist bereits abgeschlossen.
Gerichtsvollzieher sind Beamte und gehören als solche einem Amtsgericht an. Einzigartig ist jedoch, dass sie ihren Geschäftsbetrieb und Arbeitsalltag komplett eigenständig organisieren. Sie unterhalten ihr eigenes Büro, beschaffen die notwendige Geschäftsausstattung und stellen eigenverantwortlich Mitarbeiter ein. Neben ihrer Beamtenbesoldung erhalten Gerichtsvollzieher Anteile der von ihnen erwirtschafteten Gebühren als Vergütung. Gerichtsvollzieher sind damit am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Tätigkeit beteiligt. Aktuell gibt es im Land 536 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite www.mit-recht-in-die.zukunft.de.
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Quelle: Pressemitteilung Justizministerium Baden-Württemberg vom 23.02.2016.