(prejus) Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Michael Eichberger scheidet aus dem Amt.
Am Montag, dem 16. Juli 2018, wird der Bundespräsident Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Michael Eichberger die Entlassungsurkunde aushändigen. Er scheidet nach dem Ende seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst.
Prof. Dr. Michael Eichberger ist 1953 in Würzburg geboren. Nach dem Abitur 1972 in Mannheim war er zunächst als Reserveoffiziersanwärter bei der Bundeswehr tätig, bevor er 1974 mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim begann. Nach den beiden juristischen Staatsexamina 1979 und 1981 arbeitete er von 1982 bis 1984 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Dort wurde er 1985 mit der Arbeit zum Thema „Die Einschränkung des Rechtsschutzes gegen behördliche Verfahrenshandlungen“ promoviert. Seine richterliche Tätigkeit begann Prof. Dr. Michael Eichberger als Richter am Verwaltungsgericht in Karlsruhe. Von dort wurde er zunächst 1986 bis 1989 an das Justizministerium Baden-Württemberg und von 1989 bis 1991 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
1992 kehrte Prof. Dr. Michael Eichberger kurzzeitig an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zurück und wurde sodann an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet. 1993 wurde er zum Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ernannt und war dort bis 1998 im Senat für Bau-, Planungs- und Naturschutzrecht tätig. Zeitgleich mit der Annahme eines Lehrauftrags für Umweltrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen im Jahr 1998 erfolgte die Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Bis 2002 war Prof. Dr. Michael Eichberger im Senat für das Ausländer- und Asylrecht und danach in den Senaten für Straßen- und Schienenwegeplanung, Flurbereinigung, Abgaben- und Steuerrecht tätig. Seit 2004 ist er zudem Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen und seit 2012 Vorsitzender der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission.
Am 7. April 2006 wurde Prof. Dr. Michael Eichberger zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und Mitglied des Ersten Senats gewählt und am 25. April 2006 vom Bundespräsidenten ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Steuerrecht, Bau-, Boden- und Raumplanungsrecht. Hinzu kamen noch das Enteignungs- und Regulierungsrecht (seit 2009), die Sozialhilfe (seit 2012) sowie das Betreuungs- und Unterhaltsrecht (seit 2014 beziehungsweise 2015). Prof. Dr. Michael Eichberger hat eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen als Berichterstatter vorbereitet, so die Entscheidung zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (BVerfGE 126, 400), zum Tagebau zur Braunkohlegewinnung („Garzweiler I/II“ – BVerfGE 134, 242), zur 13. Atomgesetz-Novelle 2011 (BVerfGE 143, 246) sowie zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer (Urteil vom 10. April 2018, 1 BvL 11/14 u. a.).
Prof. Dr. Michael Eichberger ist verheiratet, hat vier Kinder und lebt in Ladenburg bei Mannheim. Als Nachfolger wird Herr Prof. Dr. Henning Radtke in den Ersten Senat eintreten, der derzeit Richter am Bundesgerichtshof ist. Er wird am Montag, den 16. Juli 2018, vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts erhalten.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 2018.
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